Häufige Fragen - Unsere Antworten
Wir möchten Ihnen in schweren Zeiten Orientierung geben und häufige Fragen rund um den Trauerfall verständlich beantworten. Sollten Sie hier keine passende Antwort finden, stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich zur Verfügung – telefonisch unter 09275 9800 oder per E-Mail an kontakt@bestattungen-neumann.de
Verständigen Sie zunächst einen Arzt, sofern dies noch nicht erfolgt ist. Dieser stellt die notwendige Todesbescheinigung aus. Anschließend können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir besprechen gemeinsam die nächsten Schritte und unterstützen Sie bei allem Organisatorischen.
In Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen werden die ersten notwendigen Schritte meist direkt vor Ort eingeleitet. Danach können Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beauftragen. Gerne übernehmen wir die weitere Organisation und begleiten Sie durch die kommenden Entscheidungen.
Nehmen Sie sich bewusst Zeit für den Abschied. Viele Angehörige empfinden es als hilfreich, eine Kerze anzuzünden, das Fenster zu öffnen oder in Ruhe beim Verstorbenen zu sitzen. Auch das Schließen der Augen oder das Falten der Hände kann ein persönlicher letzter Dienst sein. Es gibt kein „richtig“ oder „falsch“ – wichtig ist, was sich für Sie stimmig anfühlt.
Benötigt werden in der Regel der Personalausweis, die Geburtsurkunde, bei Verheirateten zusätzlich die Heiratsurkunde sowie gegebenenfalls Versicherungsunterlagen oder Vorsorgedokumente. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen.
Die Kosten einer Bestattung hängen von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise der Bestattungsart, dem Friedhof oder dem Umfang der Trauerfeier. Gerne beraten wir Sie transparent zu den unterschiedlichen Möglichkeiten und erstellen ein individuelles Angebot.
Wenn der Verstorbene Wünsche zur Bestattung geäußert oder schriftlich festgelegt hat, sollten diese berücksichtigt werden. Liegt keine Verfügung vor, entscheiden in der Regel die nächsten Angehörigen gemeinsam.
Nach einem Todesfall müssen einige Formalitäten zeitnah erledigt werden. Für die Planung der Trauerfeier bleibt jedoch in den meisten Fällen ausreichend Zeit, um wichtige Entscheidungen in Ruhe treffen zu können.
Ja. Wir übernehmen auf Wunsch viele organisatorische Aufgaben und unterstützen Angehörige bei Behördengängen, Abmeldungen und weiteren Formalitäten rund um den Trauerfall.
Ja. Auf Wunsch ermöglichen wir eine persönliche Abschiednahme am offenen oder geschlossenen Sarg in ruhiger und geschützter Atmosphäre.
Ja. Mit einer Bestattungsvorsorge können persönliche Wünsche frühzeitig festgelegt und Angehörige im Trauerfall entlastet werden. Kontaktieren Sie uns gerne dazu.
Heutzutage gibt es verschiedene Möglichkeiten einer Bestattung. Auf unserer Webseite finden Sie einen ersten Überblick über Ihre Möglichkeiten. Gerne beraten wir Sie bei Ihrer Wahl.
Ja. Viele Angehörige wünschen sich eine individuelle Gestaltung mit persönlichen Farben, Symbolen oder Botschaften. Dadurch entsteht ein sehr persönlicher Abschied.
Ja. Angehörige dürfen auf Wunsch bei der Versorgung und dem Ankleiden des Verstorbenen mitwirken oder diese selbst übernehmen. Für viele Menschen kann dies ein sehr persönlicher und wertvoller Teil des Abschieds sein. Selbstverständlich begleiten wir Sie dabei einfühlsam und unterstützen Sie, wenn Sie Hilfe wünschen.
Persönliche Erinnerungsstücke sind in den meisten Fällen möglich. Nicht erlaubt sind jedoch gefährliche oder ungeeignete Gegenstände wie Batterien, Akkus, Druckbehälter oder leicht entzündliche Materialien. Bei Feuerbestattungen gelten zusätzliche Vorschriften. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.
Die Aussegnung ist ein traditioneller Abschied vom Verstorbenen – häufig im Wohnhaus, Pflegeheim oder am offenen Sarg. Besonders im ländlichen Raum wird diese Form des Abschieds bis heute gepflegt.

